Die Lebensmittel und Hygieneartikel werden täglich mit Kühl- oder anderen Fahrzeugen der Tafel von Supermärkten, Bioläden, Wochenmarktständen, Bäckereien, Metzgereien und Drogeriemärkten abgeholt. Die Geschäfte spenden diese und treffen die Auswahl im eigenen Ermessen und nach Angebot.
Die Waren sind weder verdorben noch unhygienisch. Kriterien für die Aussortierung für die Tafel sind oft ein knappes Haltbarkeitsdatum, leicht beschädigte Verpackungen oder Etiketten, saisonbedingte Gründe (z.B. Weihnachtssüßigkeiten nach Weihnachten), Sortimentswechsel oder einfach ein Überangebot in den Läden, bei schnell verderblichen Waren (Gemüse, Obst, Brot, Kuchen).
Wir sind dazu verpflichtet, die Kühlkette von der Abholung bis zur Ausgabe an unsere Kund:innen einzuhalten.
Den Tafelausweis können Sie ausschließlich persönlich bei unseren Ausgabestellen beantragen. Unter den Voraussetzungen der Abgabenordnung §53 und mit dem Nachweis der Bedürftigkeit, hat jede Person die Möglichkeit, bei der Tafel einzukaufen.
Bei den folgenden Abgabestellen können Sie sich
einen Tafelausweis ausstellen und/oder verlängern lassen.
Die Ansprechpartner für die jeweiligen Ausgabestellen finden Sie hier: Tafelausweis
Jede Person, die sich nachweislich in einer finanziell schwierigen Lage befindet, darf bei der Tafel einkaufen.
So eine beschriebene Lage wäre zum Beispiel:
Um die Mildtätigkeit unseres Vereines zu erhalten und die Ausstellung von Spendenbescheinigungen zu ermöglichen, ist unsere Tafel gegenüber dem Finanzamt zu einer Prüfung der Bedürftigkeit verpflichtet.
Bei Abgabe der Lebensmittel an unsere Kund:innen erheben wir einen symbolischen Beitrag. Dieser trägt dazu bei, dass ein Teil unserer laufenden Kosten (Benzin, Energie) abgedeckt werden kann.
• Erwachsene: 2 Euro
• Kinder bis 17 Jahre: 0,50 Euro
Die Lebensmittelmenge hängt von der Größe der Familie ab.
Ein Anspruch auf bestimmte Lebensmittel besteht nicht!
Die Ausgabetage sind über die Tafelausweise geregelt. Die Ausweisfarbe und Nummer legen fest, wann und bei welcher Ausgabestelle bei der Tafel eingekauft werden kann. Jeder Ausweisbesitze kann dabei einmal wöchentlich an dem festgelegten Tag und Ort einkaufen kommen.
Ein mehrfaches nicht in Anspruch nehmen ohne Abmeldung (Wie oft??) führt zum Verlust des Anspruchs.
Der Einkauf bei der Tafel wird nicht auf das Einkommen zugerechnet und muss deshalb nicht beim Jobcenter angegeben werden.
Aktuell versorgen wir in allen drei Ausgabestellen zusammen rund 160 Kund:innen pro Tag.
Bei der Tafel gibt es keine Kleiderspenden. Bitte wenden Sie sich bei Kleider- und Spielwaren-Spenden an diverse Vereine vor Ort wie zum Beispiel die
Wer mehr als vier aufeinander folgende Wochen ohne Grund keine Waren abholt, wird nicht weiter berücksichtigt. Bei Bedarf muss ein neuer Ausweis beantragt werden.
Alle wichtigen Informationen finden Sie zusätzlich in unserem Flyer: