Grundsatz 1
Die Tafeln sammeln überschüssige Lebensmittel, die nach den gesetzlichen Bestimmungen noch verwertbar sind, und geben diese an Bedürftige ab.
Durchführungsbestimmung:
Grundsatz 2
Die Arbeit der Tafeln ist grundsätzlich ehrenamtlich. Sie kann – wenn möglich und notwendig – unterstützt werden durch unterschiedlich finanzierte und geförderte Mitarbeiter:innen.
Grundsatz 3
Die Arbeit der Tafeln wird durch Spender:innen sowie Sponsor:innen unterstützt. Tafeln freuen sich über Sach-, Geld- und Zeitspenden. Der Kauf von Lebensmitteln ist erlaubt, wenn er durch die spendende Person erfolgt und an die Tafeln weitergegeben wird (Sachspende) und/oder für Projekte und Anlässe (z.B. Kinder-, Seniorenprojekte, Weihnachtsfeier, Tafeltag) genutzt wird.
Grundsatz 4
Die Tafeln arbeiten unabhängig von politischen Parteien und Konfessionen. Die Tafeln helfen allen Menschen, die der Hilfe bedürfen.
Grundsatz 5
Der Name „Tafel“ ist als eingetragenes Markenzeichen durch die Tafel Deutschland e.V. rechtlich geschützt.
Durchführungsbestimmung:
Grundsatz 6
Die Arbeit der Tafeln steht überwiegend im lokalen Bezug. Die Tafeln respektieren den Gebietsschutz, ohne miteinander zu konkurrieren.
Durchführungsbestimmung:
Grundsatz 7
Die Tafel-Grundsätze der Tafel Deutschland e.V. sind Leitlinien zur Arbeit der Tafeln in Deutschland. Die Tafel erklärt durch ihre Mitgliedschaft in der Tafel Deutschland e.V. und die Unterschrift die Anerkennung und Einhaltung der Tafel-Grundsätze.
Grundsatz 8
Die Tafel Deutschland e.V. achtet auf die Einhaltung der Tafel-Grundsätze.
Bei Nichteinhaltung der Tafel-Grundsätze beantragt die Tafel Deutschland e.V. in Abstimmung mit dem zuständigen Landesverband ein Verfahren zur Aberkennung des Namens „Tafel“ und gegebenenfalls ein Verfahren zum Ausschluss aus dem Verein Tafel Deutschland e.V.