Voraussetzungen

Voraussetzungen

Jede Person, die sich nachweislich in einer finanziell schwierigen Lage befindet, darf bei der Tafel einkaufen. 

Zum Nachweis der Bedürftigkeit sind folgende Bescheide/Dokumente vorzulegen:
  • Bürgergeld (Hartz-IV-Bescheid / SGB II)
  • Rentenbescheid
  • Asylbescheid
  • geringes Einkommen
  • Grundsicherung
Um die Mildtätigkeit unseres Vereines zu erhalten und 
die Ausstellung von Spendenbescheinigungen zu ermöglichen, ist unsere Tafel gegenüber dem Finanzamt zu einer Prüfung der Bedürftigkeit verpflichtet.
Sie haben noch Fragen? Melden Sie sich gern bei uns.
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